Haushaltsanträge 1-3 für 2017

Antrag 1 „Wildblumenwiesen“

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt den Antrag, gemeindeeigene Grün- und Ackerflächen in Wildblumenflächen umzugestalten.

Zahlreiche Grünflächen der Gemeinde werden unter vergleichsweise hohem Personal- und Zeitaufwand intensiv gemäht und gepflegt, wodurch sich lebloser Vielschnittrasen – oft mit hohem „Unkrautbesatz“ – entwickelt hat. Standortgerechte, naturnahe Grünflächen sind dagegen weniger pflege- und personalintensiv und damit schließlich auch kostengünstiger.

Wir wollen mit dieser Maßnahme einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt leisten, denn ein artenreicher Wildblumensaum zieht vor allem Insekten an, deren Bestand dramatisch zurückgegangen ist.

Antrag 2: „Sanierung TSV Sportplatz“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellt den Antrag, dass mit der Aufwertung und Sanierung des TSV-Sportplatzes begonnen wird.

In der heutigen Zeit ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sportlichen Aktivitäten offen zu halten und diesen zu fördern. Der TSV-Sportplatz wird neben dem TSV auch von der LG Kurpfalz,  dem Hebel-Gymnasium für das Sport-Abitur, sowie für Bundesjugendspiele diverser Schulen genutzt.

Der Gemeinderat möge daher beschließen:
Einstellung einer Planungsrate über 50.000 €, um die Detailplanung für Sanierung und Aufwertung des TSV-Sportplatzes zu beginnen. Der TSV ist hierbei einzubinden.

Wir Grüne finden es wichtig, dass der TSV einen Eigenanteil bei der Aufwertung des Sportplatzes mit einbringt.

Antrag 3 „Ein Kind ein Baum“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellt den Antrag, dass die Gemeinde dem Vorschlag des Bürgermeisters zum Thema „Ein Kind ein Baum“ Taten folgen lässt.

Der Gemeinderat möge daher beschließen:

a) Jedes Jahr pflanzt die Gemeinde mindestens so viel neue Bäume, wie Kinder im zurückliegenden Jahr geboren wurden
b) Mindestens 1/3 davon muss innerorts angepflanzt werden
c) Die Auswahl der Baumart und des Standorts obliegt ausschließlich der Gemeindeverwaltung
d) Die Widmung eines bestimmten Baumes für ein bestimmtes Kind ist möglich, wenn die Beschaffung des Baumes zu 100% bei den jeweiligen Eltern liegt.